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Jede Frau hat von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ende der Stillzeit Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme. Das Honorar wird von den gesetzlichen Krankenkassen, dem Sozialamt oder den privaten Krankenkassen übernommen.

Die Schwangerenvorsorge beinhaltet bei normalem Schwangerschaftsverlauf drei Ultraschalluntersuchungen, die jeweils um die 10., 20. und 30. SSW stattfinden. Diese Untersuchungen werden in der Regel von Ihrem/Ihrer niedergelassenen Frauenarzt/Frauenärztin durchgeführt. Sollten sich besondere Fragestellungen ergeben, können wir ergänzende oder weitere Ultraschalluntersuchungen durchführen, zu denen jeweils die fachliche Anerkennung und Ermächtigung der Kassenärztliche Vereinigung (KV) vorliegen.


Ultraschalluntersuchungen

Zu nennen sind hier:

  1. Ersttrimesterscreening (Nackentransparenzmessung und Hormonprofil),
  2. Erweiterte Organdiagnostik gemäß der DEGUM-Stufe II,
  3. Dopplersonographie,
  4. 3D/4D-Darstellung auf Wunsch.

Ersttrimestertest

Mit diesem zusätzlichen Verfahren, das nicht zu den im Mutterpass aufgeführten Routineuntersuchungen gehört, erhalten Sie ein individuelles Gesundheits- und Risikoprofil, das mit hoher Wahrscheinlichkeit über das Risiko möglicher Fehlbildungen oder Chromosomenstörungen Ihres ungeborenen Kindes informiert. Dieses einfache und komplikationslose Verfahren zur Risikoabschätzung bildet Ihre individuelle Situation ab und kann nach persönlicher Beratung durch Ihre Frauenärztin/Ihren Frauenarzt zwischen der 11. und 14. SSW durchgeführt werden. Dieser Test besteht in einer speziellen Ultraschalluntersuchung des Kindes, wobei neben der Messung der kindlichen Nackenfalte (sogen. Nackentransparenz) das Kind insgesamt genauestens untersucht wird. Gleichzeitig werden aus dem Blut der Mutter zwei Laborwerte (freies ß-HCG und PAPP-A) bestimmt. Die Kombination und Auswertung beider Untersuchungsmethoden erlaubt eine Risikoabschätzung für mögliche Fehlbildungen oder Chromosomenstörungen. Diese Risikoabschätzung erlaubt zwar keinen endgültigen Ausschluss oder Beweis einer derartigen Störung, ermöglicht aber, Sie verlässlich bzgl. weiterer sinnvoller Maßnahmen im Verlauf der Schwangerschaft zu beraten.

Die Auswertung dieser Untersuchung erfolgt nach den Richtlinien der FMF-Deutschland. In dieser haben sich führende Frauenärzte, Laborärzte und Humangenetiker zusammengeschlossen. Ziel ist es, eine bestmögliche und qualitätsgesicherte Diagnostik für Mutter und Kind zu gewährleisten. Dies wird durch strikte wissenschaftliche Qualitätskontrollen von Untersuchungsmethoden in der Schwangerschaft erreicht. Weitere Informationen finden Sie im Interrnet unter: http://fmf-deutschland.info/de/.

Organdiagnostik

Wenn bei einer der normalen Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft Hinweise auf fetale Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen vorliegen, kann Ihr Frauenarzt/ Ihre Frauenärztin Sie zu einer erweiterten Diagnostik der Organsysteme zu uns einweisen. Von der Deutschen Gesellschaft für Ultraschalldiagnostik in der Medizin (DEGUM) liegt diese Anerkennung der erweiterten Ultraschalldiagnostik im Sinne der Stufe II vor.

Bei dieser Untersuchung werden gemäß eines vorliegenden Katalogs neben einer allgemeinen Untersuchung und einer Erhebung der sogen. Messdaten (Biometrie) insbesondere die Organe auf ihre regelrechte Entwicklung überprüft (Sonoanatomie), ggf. in Verbindung mit bestimmten Durchblutungsmessungen und der Farbdarstellung der Gefäße.
Bei Vorliegen schwerwiegender Organstörungen erfolgt eine ausführliche Beratung, ggf. auch eine Vorstellung bei einem Herz/Kinderchirurg zur weiteren Schwangerschaftsüberwachung bzw. Geburtsplanung.

Dopplersonographie

Die Dopplersonographie zur Darstellung und Bewertung der kindlichen Blutversorgung hat sich als wesentliche Bereicherung der sonographischen Diagnostik in der Geburtshilfe erwiesen. Seit 1995 ist die dopplersonographische Untersuchung in den Mutterschaftsrichtlinien als Verfahren zur weiteren Abklärung genannt. Es konnte wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass insbesondere bei Risikoschwangerschaften durch den Einsatz der Dopplersonographie die Zahl der vorgeburtlichen Kontrolluntersuchungen und auch die Zahl der notwendigen Geburtseinleitungen bzw. Kaiserschnitte deutlich verringert werden konnten. Wird die Dopplersonographie bei solchen Schwangerschaften mit einbezogen, reduzieren sich neben der Zahl der Geburtseinleitungen auch die Zahl der vorgeburtlichen Sauerstoffmangelversorgungen. Die Notwendigkeit einer Doppleruntersuchung ist in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt. Sie soll bei folgenden Befunden durchgeführt werden:

  • Verdacht auf ein nicht zeitentsprechendes kindliches Wachstum (Wachstumsretardierung),
  • durch die Schwangerschaft ausgelöster Bluthochdruck (schwangerschaftsinduzierte Hypertonie),
  • Bei Verdacht auf kindliche Fehlbildungen/kindliche Erkrankungen,
  • Mehrlingsschwangerschaft mit unterschiedlichem Größenwachstum,
  • Abklärung bei Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankung,
  • Auffälligkeiten der kindlichen Herzfrequenz,
  • spezifische Gefäßerkrankungen der Mutter,
  • wenn in einer voraus gegangenen Schwangerschaft ein deutlich zu kleines Kind geboren wurde, ein Kindstod vorlag oder eine sogen. Präeklampsie vorlag (Bluthochdruck mit erhöhter Eiweißausscheidung).

3D/4D-Darstellung

Durch diese neue technologische Entwicklung des Ultraschalls wird es möglich, das Kind - insbesondere das kindliche Gesicht - dreidimensional darzustellen und somit Entwicklungsstörungen im Bereich des Gesichtes oder auch der Extremitäten festzustellen.

Diese Methode ist z.Zt. nicht geeignet innere Organe des Kindes dreidimensional abzubilden, so dass bei den Organuntersuchungen weiterhin die bisher hoch auflösende Ultraschalldiagnostik (zweidimensional) in Verbindung mit Dopplersonographie und farbcodierter Darstellung der Gefäße zur Anwendung kommt.

Sinnvolle Informationen zum Thema "Essen und Trinken in der Schwangerschaft" erhalten Sie hier:

Klinikkoffer

Wir empfehlen Ihnen, sechs bis acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einen Koffer mit allen wichtigen Utensilien für die Geburt und den Stationsaufenthalt zu packen, damit keine Hektik aufkommt, wenn die Wehen einsetzen.


Bei der Entbindung brauchen Sie:

  • Mutterpass, Krankenversichertenkarte und sonstige Befunde
  • Bequemes T-Shirt
  • Bequemer Pullover oder Strickjacke
  • Bequeme Schuhe oder rutschfeste Socken
  • Entspannungs- oder Lieblingsmusik
  • Lippenpflegestift
  • Lieblingsgetränk oder Schokoriegel
  • Handtücher


Auf der Station brauchen Sie:

  • 1-2 bequeme Nachthemden oder Schlafanzüge
  • Bequeme Kleidung für den Tag
  • 1 Paar Hausschuhe oder Badeschlappen
  • Still-BHs (Stilleinlagen werden gestellt)
  • 5-10 Slips (Monatsbinden gibt es auf der Station)
  • Po-Dusche
  • Kulturbeutel mit den notwendigen Accessoires
  • Portemonnaie mit etwas Geld
  • Fotoapparat
  • Personalausweis und Familienstammbuch


Für den Tag der Entlassung brauchen Sie:

  • Ein komplettes frisches Outfit (Konfektionsgröße wie in der 20.-25. Woche = 7. Monat)
  • 1-2 Garnituren für das Baby sowie Jacke und Mützchen
  • Windeltuch und eine kleine Decke
  • Autositzschale
  • Säuglingsmilch (wenn Sie nicht stillen) für zu Hause

Sie möchten sich mit uns auf das Eltern-Sein vorbereiten?

Unsere Elternschule bietet eine Reihe an Kursen für (werdende) Eltern: Geburtsvorbereitung, Stillvorbereitung, Ernährungskurse und vieles mehr. Informieren Sie sich hier. 


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