Über uns
Herzlich Willkommen in der Aufnahme!
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
wir möchten Sie ganz herzlich auf der Homepage des St. Josefs-Krankenhauses begrüßen und Ihnen für Ihren Aufenthalt alles Gute wünschen.
Wenn Menschen als Patient in ein Krankenhaus kommen, ist immer auch ihr Alltag aus der normalen Bahn geworfen. Oft führt dies zu Angst oder Unsicherheit. Aus diesem Grund möchten wir Sie bei uns nicht nur medizinisch optimal versorgen, sondern sie auch darüber hinaus so fürsorglich wie möglich betreuen.
Wir hoffen, Ihnen auf unsere Homepage die wichtigsten Fragen zu Ihrem Krankenhaus vorab beantworten zu können. Wir möchten Ihnen mit den verschiedenen Informationen helfen, sich bei uns zurecht zu finden. Sie finden auf unserer Internetseite sowohl umfassende Informationen aus den medizinischen Abteilungen als auch zu Hilfs- und Serviceangeboten unseres Hauses, die Ihnen den Aufenthalt ein wenig angenehmer machen oder zur schnellen Gesundung von Leib und Seele beitragen.
Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Daher wird Ihnen jeder Mitarbeiter unseres Hauses gern weiterhelfen, wenn Sie etwas brauchen. Sprechen Sie uns einfach an. Unsere Teams an der Pforte und auf den Stationen sind immer für Sie da.
Mit herzlichem Dank für Ihr Vertrauen wünschen wir Ihnen Gesundheit und Gottes Segen.
Ihre Geschäftsführung
Am Tag Ihrer stationären Aufnahme im St. Josefs-Krankenhaus melden Sie sich bitte zuerst an der Pforte oder direkt in einem der beiden Aufnahmebüros unmittelbar daneben. Hier nehmen wir – selbstverständlich streng vertraulich – Ihre Patientendaten auf. Wenn Sie sich am Tag Ihrer stationären Aufnahme nicht mit Anmeldeformalitäten beschäftigen möchten, können Sie das gerne auch schon einige Tage vorher erledigen.
Unsere Aufnahmebüros befinden sich im Eingangsbereich unseres Krankenhauses und sind täglich von 7.30 bis 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Davor oder danach können Sie sich an die Pforte wenden, die von 6.00 bis 22.00 Uhr besetzt ist. Nach 22 Uhr benutzen Sie bitte die Klingel am Haupteingang, um das Personal auf den Stationen zu verständigen.
Bitte bringen Sie zur Aufnahme Ihre Versicherungskarte(n) (gesetzlich und falls vorhanden privat) und die Verordnung für Krankenhauspflege Ihres Arztes mit. Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich streng vertraulich und erfassen diese ausschließlich nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Sie bekommen von uns im Rahmen der Aufnahme einen Behandlungsvertrag und bei gewünschten Wahlleistungen (siehe unten) zusätzlich einen Wahlleistungsvertrag ausgehändigt. Darüber hinaus Informationen über die Übermittlung der Daten und der Eigenbeteiligung an Ihre Krankenkasse. Unsere allgemeinen Vertragsbedingungen hängen in der Aufnahme aus und können auch auf den Stationen jederzeit eingesehen werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung müssen Sie am Tag Ihrer Entlassung bei uns in der Aufnahme bezahlen, denn Ihre Krankenkasse belastet uns mit dem jeweiligen Betrag sofort nach Ihrer Entlassung.
Bei einer geplanten Aufnahme können wir Ihre Daten bereits im Vorfeld des eigentlichen Krankenhausaufenthaltes erfassen, z.B. bei der ambulanten Vorstellung (vorstationär). Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, sich am Tag der stationären Aufnahme nicht mehr als nötig mit administrativen Dingen befassen zu müssen. Sollten Sie als Notfall zu uns eingeliefert werden, kann auch ein Angehöriger die Aufnahmeformalitäten erledigen.
Unser Team von der Patientenverwaltung ist während Ihres ganzen Aufenthaltes jederzeit unter den Telefonnummern 05258/10-123 oder an der Pforte unter der Durchwahl -91 für Sie da. Zu unseren Aufgaben gehört u.a.:
- Stationäre Aufnahmen unserer Patienten
- Aufklärung betreffs Behandlungsformen und Abrechnung
- Datenerfassung der Patientendaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes
- Datenerfassung für die gesetzlichen und privaten Krankenkassen
- Informationsfluss an alle Funktionsbereiche und Stationen
- Formularwesen und Schriftverkehr intern und zu den Kostenträgern
- Informationen, Aufklärung und Absprachen betreffs Wahlleistungen
- Entlassungen
- Abrechnung des gesetzlichen Eigenanteils an die Krankenkassen
- Persönliche Beratung, Abrechnungsfragen
- Gesetzliches Meldewesen an das Standesamt
- Telefonanmeldung, Auskunft, Vermittlung und Abrechnung
- Statistische Erfassungen und Auswertungen
- Postbearbeitung
Wir bieten Ihnen in unserem Krankenhaus verschiedene Wahlleistungen an. Bevor Sie diese in Anspruch nehmen möchten, unterschreiben Sie bei der Aufnahme zusätzlich zum Behandlungsvertrag eine Wahlleistungsvereinbarung.
Diese gesondert schriftlich zu vereinbarenden Wahlleistungen sind im Gegensatz zu den allgemeinen Krankenhausleistungen von den Patienten selbst zu zahlen. Privat versicherte Patienten, oder Patienten mit Zusatzversicherung werden die Kosten der Wahlleistungen in der Regel im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen von ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen.
Wahlleistungen unseres Krankenhauses:
•Unterbringung in einem 1-Bett oder 2-Bett-Zimmer in je drei Kategorien
•Behandlung durch den Chefarzt
•Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson (in der Regel bei Patienten im Kindesalter)
•Bereitstellung eines Telefons am Bett ohne Grundgebühr
•Internetzugang wenn technisch/räumlich möglich
Über weitere Details informieren Sie die Mitarbeiter an der Aufnahme gern.
Die Anmeldung von Patienten für ambulante Behandlungen und OPs erfolgt in den jeweiligen Ambulanzen von Chirurgie, Innerer Medizin und Gynäkologie.
Ambulante Patienten der Belegärzte werden zentral im 1. Obergeschoss zwischen den Stationen 3 und 4 erwartet und betreut. Patienten für ambulante Augen-OPs melden sich bitte im Ambulanten Augen-OP im 2. Obergeschoss.
Termine, Änderungen oder sonstige Absprachen/Fragen betreffs unserer Belegabteilungen Augen, HNO und Urologie klären Sie bitte in den jeweiligen Arztpraxen.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass für alle gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten ein so genanntes Entlassmanagement (EM) durchzuführen ist. Dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und der dazu ergangenen Rahmenvereinbarung. In der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH mit ihren drei Krankenhäusern in Paderborn und Salzkotten führen wir das EM auch für privat versicherte Patienten und für Selbstzahler durch. Das EM richtet sich an alle Patienten, die im unmittelbaren Anschluss an ihre Krankenhausbehandlung weitere Versorgung benötigen. Ziel des EM ist es, dass die Versorgung dieser Patienten sofort nach der Entlassung aus unserem Hause übergangsweise solange sichergestellt ist, bis der Patient sich an seinen niedergelassenen Arzt wenden kann. Für die weitere Versorgung ist dann der niedergelassene Arzt (Hausarzt, Facharzt) des Patienten da.
Um ein EM bei einem Patienten durchführen zu können, benötigen wir zwingend die Zustimmung des Patienten. Es geht dabei um die Durchführung des EM an sich, um die dazu erforderliche Datenweitergabe und –verarbeitung und ggf. die Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse bzw. die private Krankenversicherung. Dazu haben wir für gesetzlich versicherte Patienten die amtlichen Vordrucke (Infoblatt und Muster-Einwilligungserklärung, so genannte Anlage 1a und 1b) beigefügt, diese finden Sie unten. Für Privatpatienten und Selbstzahler sind Infoblatt und Einwilligung in einem separaten Dokument zusammengefasst, dieses finden Sie unten. Ist die Zustimmung vom Patienten – oder seinem Vertreter (Angehöriger, Betreuer) – erteilt und benötigt der Patient diese Versorgung, führen wir das Entlassmanagement durch ein multiprofessionelles Team aus Ärzten, Pflege, Sozialdienst und ggf. weiteren Mitarbeitern durch.
Für unsere Patienten haben wir ein Infoschreiben zusammengestellt, dass Ihnen das EM für Sie als Patient näher erläutert. Dieses Schreiben finden Sie unten.
Für die Leistungserbringer (niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Heime, Reha-Einrichtungen, Santätshäuser etc.) haben wir ebenfalls ein Infoschreiben zusammengestellt. Dieses finden Sie unten.
Folgend sind unsere Formulare aufgeführt:
Information und Einwilligung für gesetzlich Versicherte
Information und Einwilligung für Privatversicherte und Selbstzahler
Information für Leistungserbringer