Einige Eingriffe erfolgen ambulant, d.h. man verlässt das Krankenhaus am gleichen Tag der Aufnahme. Das kann z.B. Blutungsstörungen, Unterbauchschmerzen oder auch Fehlgeburten betreffen. Bedingung ist, dass die Patientin ohne Risiko das Krankenhaus verlassen kann und in den folgenden 24 Std. jemand bei ihr ist.
Daneben gibt es „vorstationäre Aufnahmen“, diese dienen dazu, sich ein genaues Bild vom Patienten zu machen und den anschließenden stationären Aufenthalt zu verkürzen, sofern man ihn für notwendig hält. Außerdem wird dafür ein passender Zeitpunkt ausgesucht. Die ambulanten Behandlungen erfolgen sowohl auf Wunsch der Patienten wie auch auf Grund der Vorgaben von Krankenkassen. Für eine „vorstationäre Aufnahme“ wie auch für eine ambulante Behandlung benötigt man als gesetzlich Versicherte die Versicherungskarte von der Krankenkasse und eine ärztliche Überweisung oder auch Einweisung (Arztpraxis). Ist eine „urogynäkologische Untersuchung“ (bei Blasenschwäche, Harninkontinenz) vorgesehen, so muss die Überweisung von einem Gynäkologen oder von einem Urologen kommen.